Wenn Ihnen vor lauter Hausarbeit und/oder Gartenarbeit die Zeit fehlt, Ihre Freizeit richtig zu geniessen, dann sind wir für Sie da. Wir erledigen Arbeiten

                                "rund um Haus und Garten"

Schauen Sie doch mal nach, was wir alles zu bieten haben.



  

Sicherlich ist Ihnen bekannt, wenn Sie einen Handwerker oder Dienstleister beauftragen, können Sie die Ihnen hierfür entstehenden Kosten gemäß § 35a EStG steuerlich absetzen.

Dadurch ermäßigt sich die Einkommenssteuer um 20% Ihrer Aufwendungen für Handwerksleistungen bis zu einem Betrag von 600 Euro. Für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigungsarbeiten, Fensterputzen, Gartenpflege oder beim Umzügen) kann sogar – je nach Art der Dienstleistung eine zusätzliche Steuerersparnis von 600 bis 1.200 Euro möglich sein.